Voraussetzungen
Wie immer, so geht es auch beim Führerschein nicht ohne einige Formalitäten ab. Um bei der zuständigen Behörde einen Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis zu stellen, braucht man folgendes:
1. Einen Personalausweis oder die Geburtsurkunde zur Identifizierung
2. Eine Teilnahmebescheinigung über Lebensrettende Sofortmaßnahmen
Will man zum ersten Mal die Fahrerlaubnis für die Klassen A, A1, B, BE, L, M, T erwerben, muß man diese Teilnahmebescheinigung vorlegen.
Will man auf die Fahrerlaubnis-Klasse C oder eine der dazugehörigen Unterklassen erweitern, ist zusätzlich ein Nachweis über die Ausbildung in erster Hilfe erforderlich.
Wann und wo solche Kurse stattfinden erfährt man bei der Fahrschule oder Online bei der Erste Hilfe Kurssuche vom Deutschen Roten Kreuz (im Menü auf Erste Hilfe klicken).
3. Einen Sehtest
Den Sehtest kann man beim Augenarzt, beim Optiker, bei DEKRA oder TÜV machen. Bei manchen Lehrgängen (z.B. Erste Hilfe) wird ein kostenloser Sehtest angeboten.
Will man auf die Fahrerlaubnis-Klassen A1, A, B, BE, M, T, L erweitern, benötigt man keinen neuen Sehtest. Voraussetzung dafür: der vorhandene Sehtest ist nicht älter als 2 Jahre!
Für die Klasse C und deren Unterklassen muß der Sehtest bei einem Augenarzt durchgeführt werden.
4. Paßfoto
5. Besonderheiten bei LKW
Für die Klasse C (LKW) ist zusätzlich eine ärztliche Bescheinigung über die geistige und körperliche Eignung des Fahrschülers erforderlich.
Für die Klasse C (LKW) inclusive ihren Unterklassen ist unbedingt ein Zeugnis des Augenarztes erforderlich! Ein einfacher Sehtest vom Optiker wird nicht akzeptiert!
Der genehmigte Prüfauftrag muß dann an folgende Adresse geschickt werden:
TÜV Süd Service-Center Kelheim, Rennweg 85, 93309 Kelheim